{"id":25,"date":"2008-09-20T09:56:47","date_gmt":"2008-09-20T07:56:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.area97.de\/ofi\/?page_id=25"},"modified":"2023-12-12T19:49:40","modified_gmt":"2023-12-12T18:49:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/?page_id=25","title":{"rendered":"satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Oldenburger Faninitiative e.V.<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eOldenburger Faninitiative \u201c und wurde am 30.08.2020<br>gegr\u00fcndet.<br>(2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach Eintragung erh\u00e4lt er<br>den Namenszusatz e.V.<br>(3) Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldb).<br>(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Fu\u00dfballfankultur im Sinne der<br>V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und des kulturellen Austauschs sowie der Abbau von Gewalt und<br>Diskriminierungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungssgesetzes (AGG). Der<br>Satzungszweck soll umgesetzt werden durch:<br>(1) Aktivit\u00e4ten zur Bewahrung der traditionellen Fankultur des VfB Oldenburg und deren<br>Gesellschaften<br>(2) Aufkl\u00e4ren der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Fu\u00dfballfankultur<br>(3) Zusammenarbeit und Vernetzung mit \u00e4hnlichen Initiativen und der Oldenburger<br>Zivilgesellschaft<br>(4) Organisation und Durchf\u00fchrung von gesellschaftspolitischen und\/oder kulturellen<br>Veranstaltungen (z.B. Vortr\u00e4ge, Ausstellungen)<br>(5) Einrichtung und Unterhaltung eines Treffpunktes;<br>(6) Koordination und Unterst\u00fctzung von Fan-Aktionen (z.B. Choreographien,<br>Zaunfahnen und Fu\u00dfballturniere, etc.)<br>(7) F\u00f6rderung eines gewalt- und rassismusfreien, respektvollen und toleranten<br>Miteinanders<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br>Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen<br>Fassung.<br>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br>Zwecke.<br>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<br>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<br>durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Alle T\u00e4tigkeiten werden<br>ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<br>(5) Bei Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins haben die Mitglieder keinen Anspruch<br>auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Dem Verein k\u00f6nnen angeh\u00f6ren<br>a) aktive Mitglieder<br>b) f\u00f6rdernde Mitglieder<br>(2) Aktive Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden. F\u00f6rdermitglieder<br>k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen, K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechtes,<br>Vereinigungen, Personengesellschaften und dergleichen werden. F\u00f6rdermitglieder haben<br>kein Stimmrecht. Alle Mitglieder m\u00fcssen sich mit den Zielen des Vereins einverstanden<br>erkl\u00e4ren und die Vorgaben der Satzung anerkennen.<br>(3) Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, der an den Vorstand<br>zu richten ist, beantragt. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Antrag auch von deren gesetzlichen<br>Vertreter zu unterschreiben. Diese m\u00fcssen sich durch gesonderte schriftliche Erkl\u00e4rung<br>zur Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr den Minderj\u00e4hrigen verpflichten.<br>(4) Der Vorstand entscheidet nach R\u00fccksprache mit den Mitgliedern \u00fcber den<br>Aufnahmeantrag. Bei einer Ablehnung ist der Vorstand nicht dazu verpflichtet, dem<br>Antragsteller die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung mitzuteilen.<br>(5) Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar oder vererbbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Die Mitgliedschaft endet durch den freiwilligen Austritt, den Ausschluss aus dem<br>Verein, den Tod des Mitglieds, den Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person<br>bzw. durch Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>(2) Die freiwillige Austrittserkl\u00e4rung ist mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen<br>Monatsende innerhalb des Kalenderjahres schriftlich beim Vorstand einzureichen.<br>R\u00fcckst\u00e4ndige Beitr\u00e4ge sind vor dem Austritt zu begleichen.<br>(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein<br>ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung<br>von Mitgliedsbeitr\u00e4gen oder von Umlagen im R\u00fcckstand ist. Der Ausschluss darf erst<br>beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate<br>verstrichen sind und in dieser Mahnung der Ausschluss angedroht wurde. Der Beschluss<br>der Mitgliederversammlung muss dem Mitglied mitgeteilt werden.<br>(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein<br>ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht satzungsgem\u00e4\u00df und\/oder vereinssch\u00e4digend<br>verh\u00e4lt. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur<br>m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss der<br>Mitgliederversammlung ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Die Mitglieder haben diese Satzung anzuerkennen und umzusetzen.<br>(2) Aktive Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Finanzierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Der Verein finanziert seine Arbeit durch Spenden, \u00f6ffentliche<br>Zuwendungen und ggfs. Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Zweckbetrieb.<br>(2) Von den Mitgliedern werden monatliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben.<br>(3) H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden in einer Beitragsordnung festgesetzt,<br>die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Organe des Vereins sind<br>a) die Mitgliederversammlung<br>b) der Vorstand<br>c) das Plenum<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen. Der Termin<br>wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen (postalisch oder auf elektronischen<br>Wegen) unter Angabe der Tagesordnung bekanntgegeben. Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge<br>m\u00fcssen mindestens eine Woche vor Bekanntgabe der Tagesordnung eingereicht werden.<br>(2) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des<br>Vereins erforderlich sind oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von<br>einem Drittel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.<br>(3) In der Mitgliederversammlung hat jedes aktive Mitglied des Vereins eine Stimme. Das<br>Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<br>(4) Die Mitgliederversammlung ist durch einen der Vorsitzenden zu leiten, sofern nicht die<br>Mitgliederversammlung mit Mehrheit der Anwesenden einen\/eine andere(n)<br>Versammlungsleiter(in) bestimmt.<br>(5) Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder<br>beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<br>(6) Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden<br>Mitglieder. Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins<br>ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br>(7) \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von<br>dem\/der Versammlungsleiter(in) und dem\/der Protokollf\u00fchrer(in) zu unterzeichnen ist.<br>(8) Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br>a) Satzungs\u00e4nderungen<br>b) die Best\u00e4tigung eines etwaigen Haushaltsplanes und des Jahresberichtes<br>c) Wahl und Entlastung der Mitglieder des Vorstands<br>d) Wahl der Kassenpr\u00fcfer(in)<br>e) Die Erhebung und die H\u00f6he von Mitgliedsbeitr\u00e4gen<br>f) Antr\u00e4ge des Vorstandes und der Mitglieder, soweit sie grunds\u00e4tzliche Belange des<br>Vereines betreffen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Der Verein wird durch den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB, bestehend aus f\u00fcnf<br>gleichberechtigten Vorsitzenden vertreten. Hierbei ist die Vertretung von drei der<br>vorgenannten Mitglieder des Vorstandes ausreichend. Der Vorstand besteht aus f\u00fcnf<br>Vorsitzenden und dem\/der Kassenwart(in). Der\/die Kassenwart(in) kann Mitglied des<br>Vorstands sein.<br>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte f\u00fcr die Dauer eines<br>Gesch\u00e4ftsjahres gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die<br>Wahl hat maximal 2 Monate im Voraus f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr oder im Januar f\u00fcr<br>das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zu erfolgen.<br>(3) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen.<br>(4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines<br>Vorstandsmitglieds. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds, kann der<br>Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Vereinsmitglied zum<br>Nachfolger w\u00e4hlen.<br>(5) Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit rechenschaftspflichtig.<br>(6) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung aller Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht<br>durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind.<br>(7) Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeiten ehrenamtlich aus.<br>(8) Der\/die Kassenwart(in) verwaltet die Finanzen des Vereins.<br>(9) Der\/die Kassenwart(in) erstellt nach Absprache mit der Mitgliederversammlung einen<br>Finanzplan.<br>(10) Der\/die Kassenwart(in) darf nicht alleine \u00fcber die finanziellen Ausgaben und<br>Einnahmen des Vereins entscheiden. Selbiges wird im Rahmen der<br>Mitgliederversammlung entschieden.<br>(11) Der\/die Kassenwart(in) ist dazu verpflichtet, auf Wunsch einzelner Mitglieder \u00fcber die<br>Finanzen des Vereins sowie \u00fcber seine Arbeit aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Das Plenum<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Das Plenum ist ein beratendes Gremium, das allen aktiven Vereinsmitgliedern<br>offensteht.<br>(2) Zum Plenum wird \u00fcber elektronischen Weg eingeladen.<br>(3) Ein Plenum kann innerhalb von 24 Stunden einberufen werden.<br>(4) Der Vorstand ist dazu verpflichtet, sich mit den Anliegen, die im Plenum besprochen<br>werden, inhaltlich auseinander zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer(innen)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zwei<br>Kassenpr\u00fcfer(innen), die die Kassengesch\u00e4fte des Vereins mindestens einmal im Jahr auf<br>rechnerische Richtigkeit \u00fcberpr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung \u00fcber die Ergebnisse<br>berichten.<br>(2) Kassenpr\u00fcfer(innen) d\u00fcrfen keine Vorstandsmitglieder sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Zur \u00c4nderung der Satzung sind drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen im<br>Rahmen der Mitgliederversammlung erforderlich.<br>(2) Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen<br>Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese<br>Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen allen Mitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit<br>dreiViertel der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder herbeizuf\u00fchren.<br>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter<br>Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Wildwasser Oldenburg e.V., zwecks<br>Verwendung f\u00fcr mildt\u00e4tige Zwecke.<br>(3) Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine<br>Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, wobei die unmittelbare<br>ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger<br>weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Verm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Oldenburg, den 04.11.2021<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oldenburger Faninitiative e.V. \u00a7 1 Name und Sitz (1) Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eOldenburger Faninitiative \u201c und wurde am 30.08.2020gegr\u00fcndet.(2) Der Verein soll in &hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":2,"menu_order":3,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"cybocfi_hide_featured_image":"","footnotes":""},"class_list":["post-25","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=25"}],"version-history":[{"count":31,"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4694,"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/25\/revisions\/4694"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.area97.de\/ofi\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=25"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}